Befristete Beschäftigung von Ausländern im Tourismus, Land‑ und Forstwirtschaft 2020 Die Verordnung legt für das Jahr 2020 feste Kontingente von befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Beschäftigte im Tourismus (1 263), in der Land‑ und Forstwirtschaft (3 046) sowie für Erntehelfer in der Landwirtschaft (119) fest. Die Bewilligungen dürfen bis zu sechs bzw. neun Monate gelten, in der Landwirtschaft maximal sechs Wochen, und gelten vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2020. Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz 17.12.2019 XXVII
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