Verordnung über das Abfallende von feuerfesten Abfällen (Recycling‑Refractories) Die Verordnung legt fest, wann feuerfeste Abfälle nicht mehr als Abfall gelten und als Recycling‑Refractories wiederverwendet werden dürfen. Sie definiert Deklarations‑ und Prüfpflichten, Kennzeichnungspflichten sowie zulässige Verwendungszwecke und regelt die jährliche Meldung von Abnehmern. Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie 10.04.2024 XXVII
