Heimarbeitstarif für Korb‑ und Bastwaren (ab 01.05.2018) Die Verordnung legt einen einheitlichen Lohn‑ und Zuschlagstarif für Heimarbeiter*innen in der Korb‑ und Bastwarenherstellung fest. Der Stundenlohn beträgt 8,32 €, zuzüglich eines 10 %igen Zuschlags, und gilt ab dem 1. Mai 2018. Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz 11.06.2018 XXVI
