Änderung der Direktzahlungs‑ und GAP‑Verordnungen (2016) Die Verordnung 2016 ändert die Direktzahlungs‑ und GAP‑Verordnungen, um die Berechnung freier Flächen zu präzisieren, Zahlungsansprüche nach niedrigstem Wert zuzuordnen, Vorabprüfungen durch die AMA einzuführen und Qualifikations‑ sowie Berichtspflichten für landwirtschaftliche Beratungsanbieter festzulegen. Der geänderte § 28 tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 14.12.2016 XXV
