Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Buch‑ und Medienwirtschaft – Buch‑ und Musikalienhandel Die Verordnung von 2004 schafft den dreijährigen Lehrberuf „Buch‑ und Medienwirtschaft – Buch‑ und Musikalienhandel“, definiert die zu erlernenden Tätigkeiten und Kompetenzen und ersetzt die alten Ausbildungsordnungen für Buch‑ bzw. Musikalienhändler. Sie tritt am 1. Jänner 2004 in Kraft. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit 15.01.2004 XXII
