Erhöhung des Lohnzuschlags für Bauarbeiter (2019) und Inkrafttreten am 01.01.2019 Die Verordnung 362/2018 erhöht den Lohnzuschlag für Bauarbeiter im Jahr 2019 auf das 1,5‑fache des um 20 % erhöhten Stundenlohns und legt den Inkrafttretenszeitpunkt auf den 1. Jänner 2019 fest. Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz 21.12.2018 XXVI
