Energie‑Lenkungsmaßnahmen‑Verordnung Erdöl (2022) Die Verordnung regelt, dass die Erdöl‑Lagergesellschaft m.b.H. innerhalb von drei Wochen nach Inkrafttreten 60 000 t Diesel aus ihren Notstandsreserven dem heimischen Markt bereitstellt, um die Energieversorgung für Bevölkerung, Wirtschaft und Verteidigung zu sichern. Die Freigabe erfolgt anteilig nach den Verpflichtungen der Vorratspflichtigen und darf nur im Hoheitsgebiet Österreichs genutzt werden. Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie 23.09.2022 XXVII
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