Verordnung zur befristeten Beschäftigung von Ausländer*innen im Wintertourismus (2010‑2011) Die Verordnung legt ein Kontingent von 5.895 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Kräfte im Wintertourismus fest, verteilt auf die Bundesländer, und regelt, dass Beschäftigungen höchstens 24 Wochen dauern dürfen und bis spätestens 15. Mai 2011 enden müssen. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz 15.11.2010 XXIV
