Getreide‑Überwachungsverordnung 2010 – Kontrolle von Interventionsgetreide Die Getreide‑Überwachungsverordnung 2010 regelt die Kontrolle von staatlich gelagertem Getreide, das für Versendung, Ausfuhr oder Verarbeitung vorgesehen ist. Zuständig sind der Bundesminister für Finanzen (bei Export) und die Marktordnungs‑ und Interventionsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA). Kern ist die Ausstellung eines vierfachen Kontrollscheins bei jeder Auslagerung sowie die Nutzung anerkannter Umschlags‑ und Verarbeitungsbetriebe. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 28.09.2010 XXIV
