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Verordnungen aktualisiert am: 18.02.2026
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33. Nachtrag zum Arzneibuch – Aktualisierung der pharmazeutischen Monographien
Die Verordnung vom 24. Februar 2010 führt den 33. Nachtrag zum Arzneibuch ein und ersetzt damit die bisherigen Monographien des Europäischen und Österreichischen Arzneibuchs durch die aktuelle Fassung des vierten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (Nachtrag 6.4). Der neue Nachtrag wird ab diesem Datum vom Verlag Österreich GmbH veröffentlicht.
Bundesministerium für Gesundheit
24.02.2010
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DAC-Verordnung „Eisenberg“
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
22.02.2010
XXIV
DAC‑Verordnung für das Weinviertel – Qualitäts- und Herkunftsregeln
Die DAC‑Verordnung definiert, dass nur Wein aus dem Weinviertel, hergestellt aus Grüner Veltliner, das Label „DAC Weinviertel“ tragen darf. Sie legt Qualitätsmerkmale, Alkoholgehalt und Verpackungsbedingungen fest und führt ein Prüfnummern‑System ein.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
22.02.2010
XXIV
DAC-Verordnung "Mittelburgenland"
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
22.02.2010
XXIV
Änderung des Enddatums für den Lehrgang „universitären Charakters“ (IMADEC University)
Die Verordnung über den Lehrgang „universitären Charakters“ und die Abschlüsse MBA, LLM und LLM&E wird geändert: In § 4 wird das Enddatum von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012 verschoben.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
17.02.2010
XXIV
Datumsänderung in der 33. MBA‑Verordnung
Die Verordnung ändert das Datum in § 6 der 33. MBA‑Verordnung von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
12.02.2010
XXIV
Verlängerung des Gültigkeitsdatums für den Lehrgang „Interkulturalität und Kommunikation“
Die Verordnung ändert das Enddatum der Gültigkeit des Lehrgangs „Interkulturalität und Kommunikation“ von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012, ohne weitere inhaltliche Änderungen vorzunehmen.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
12.02.2010
XXIV
Verlängerung des Coaching‑Lehrgangs bis 31. Dezember 2012
Die Verordnung ändert das Enddatum des Coaching‑Lehrgangs von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012, basierend auf § 124 Abs. 6a des Universitätsgesetzes.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
12.02.2010
XXIV
Gebührentarifverordnung – Einführung eines Punkte‑Werts von 1,50 € und Neuordnung von § 4
Die Verordnung legt fest, dass ein Punkt für Gebühren 1,50 Euro beträgt und ordnet die Absätze im § 4 neu, sodass die Gebührenstruktur der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit klarer wird.
Bundesministerium für Gesundheit
11.02.2010
XXIV
Verzeichnis jener Goldmünzen, die die Kriterien der Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 lit.j Umsatzsteuergesetz 1994 im Kalenderjahr 2010 jedenfalls erfüllen
Bundesministerium für Finanzen
11.02.2010
XXIV
Änderung der Journaldienstzulage für Ärzt*innen an Universitätskliniken
Die Verordnung ändert die Journaldienstzulage für Ärzt*innen an Universitätskliniken: neue genderneutrale Bezeichnung, gestaffelte Zulässätze von 0,89 % bzw. 1,07 % des Grundgehalts pro Stunde und ein Überstundenzuschlag von 22,5 %. Inkrafttreten rückwirkend zum 1. Jänner 2008.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
09.02.2010
XXIV
Änderung der LMSVG‑Kontrollgebührenverordnung (2010)
Die Verordnung von 2010 ändert die LMSVG‑Kontrollgebührenverordnung: Sie erweitert den Geltungsbereich, führt neue Gebühren und Zuschläge ein und legt fest, dass Not‑Schlachtungen ausgenommen sind.
Bundesministerium für Gesundheit
05.02.2010
XXIV
Änderung der Verordnung über das Sperrgebiet Großmittel (2010)
Die 44. Verordnung vom 5. Februar 2010 ändert die Verordnung über das Sperrgebiet Großmittel: Sie passt die Ministerbezeichnung an, definiert die Sperrgebietsgrenzen genauer und schließt eine Straße von den Beschränkungen aus. Alle Änderungen gelten ab dem 1. März 2010.
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport
05.02.2010
XXIV
Erweiterung der Ersatzprüfungen für die Berufsreifeprüfung (2010)
Die Verordnung von 2010 erweitert die Berufsreifeprüfung, indem sie anerkannte Sprachzertifikate und bestimmte Fachakademie‑Abschlüsse als Ersatz für schulische Prüfungen zulässt.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
01.02.2010
XXIV
Erklärung der Kollektivverträge für das grafische Gewerbe als Satzung (Gültig ab 01.01.2010)
Die Verordnung erklärt die Kollektivverträge KV 446/2009 und KV 447/2009 für das grafische Gewerbe als Satzung, sodass sie in ganz Österreich verbindlich gelten. Sie gilt seit dem 1. Jänner 2010 für alle Druckbetriebe und deren Beschäftigte, ausgenommen Schreib‑ und Übersetzungsbüros.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
27.01.2010
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