Saatgut‑Beiz‑Verordnung 2010 – Schutz von Gesundheit und Umwelt beim Inverkehrbringen von behandelten Saaten Die Verordnung regelt das Inverkehrbringen von chemisch behandeltem Mais‑ und Kürbissaat, um Gesundheit und Umwelt zu schützen, indem Abriebgrenzwerte, Kennzeichnungspflichten und die Einhaltung einer „guten Beizpraxis“ verlangt werden. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 05.03.2010 XXIV
