Verordnung über besondere Marktstützungsmaßnahme im Milchsektor (2010) Die 2010 erlassene Verordnung regelt eine finanzielle Marktstützungsmaßnahme für Milcherzeuger. Der zur Verfügung stehende Betrag wird nach dem Anteil jedes Betriebs (Milchquote) verteilt, wobei jeder mindestens 50 EUR erhalten muss. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 29.04.2010 XXIV
