IUU‑Fischerei‑Verordnung (Bekämpfung illegaler Fischerei) Die IUU‑Fischerei‑Verordnung überträgt EU‑Regelungen zur Bekämpfung illegaler Fischerei in nationales Recht, legt das BAES als Durchführungsbehörde fest und definiert Importgrenzen sowie Melde‑ und Dokumentationspflichten. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 26.11.2009 XXIV
