Mindestlohntarif für Betreuung von Anlagen in Salzburg (ab 01.01.2010) Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften im Bundesland Salzburg fest. Sie definiert Pauschalbeträge und Zuschläge für Aufzugswartung, Freizeiteinrichtungen, Grünflächenpflege und Heizungsanlagen und tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz 09.12.2009 XXIV
