Vermarktungsnormen für Eier – Kennzeichnung, Dokumentation und Sanktionen Die Verordnung regelt, dass Eier nach Qualität und Gewicht klassifiziert, eindeutig gekennzeichnet und mit Angabe dieser Klassen auf Rechnungen, Werbematerialien und Preislisten versehen werden müssen. Außerdem müssen Erzeuger‑ und Packbetriebe registriert sein und Verstöße werden mit Geldbußen geahndet. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 16.11.2009 XXIV
