Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für 2010 Die Verordnung legt fest, dass für das Jahr 2010 jede nicht besetzte Stelle mit einer behinderten Person monatlich mit 223 Euro Ausgleichstaxe belastet wird. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz 14.12.2009 XXIV
