Änderung der Kraftstoffverordnung 1999 – Einführung von Bioethanol & Superethanol E85 Die Verordnung 168/2009 ändert die Kraftstoffverordnung 1999, um Bioethanol und den neuen Kraftstoff Superethanol E85 zu definieren und deren Qualitätsstandards festzulegen. Sie führt Begriffe wie „Substitutionsverpflichteter“ ein und legt ein Substitutionsziel von 5,75 % des Energiegehalts fossiler Kraftstoffe für das Jahr 2009 fest. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 03.06.2009 XXIV
