Änderung der Pflanzenschutzverordnung (112. Verordnung 2009) Die 112. Verordnung von 2009 ändert die Pflanzenschutzverordnung: Sie definiert große Palmen bestimmter Arten und aktualisiert zahlreiche Verweise auf EU‑Richtlinien, sodass die neuen Bestimmungen am 1. April 2009 gelten. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 20.04.2009 XXIV
