Befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommertourismus (Verordnung 138/2009) Die Verordnung legt ein Kontingent von 4 635 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Saisonarbeitskräfte im Sommertourismus fest, verteilt diese auf die Bundesländer und beschränkt die Beschäftigungsdauer auf maximal 25 Wochen. EU‑Staatsangehörige erhalten bei der Bewilligung Vorrang; die Regelung endet am 30. September 2009. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz 07.05.2009 XXIV
