Dritte Änderung der Biozid‑Gebührentarifverordnung II (2009) Die Verordnung 209/2009 aktualisiert die Gebührentarifverordnung II des Biozid‑Gesetzes: Sie fügt neue Gebühren für Experimente, ändert Formulierungen in § 1 und legt reduzierte Sätze für mikrobiologische Wirkstoffe fest. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 02.07.2009 XXIV
