Einfuhr von nicht‑zur‑Aussaat bestimmten Hanfsamen aus Drittstaaten Die Verordnung regelt die Einfuhr von nicht zur Aussaat bestimmten Hanfsamen aus Drittstaaten, legt Lizenz- und Dokumentationspflichten fest und bestimmt die Marktordnungsstelle AMA als verantwortliche Behörde. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 26.11.2008 XXIV
