Regelung für Erzeugerorganisationen im Obst‑ und Gemüsesektor Die Verordnung legt fest, wie Obst‑ und Gemüseproduzenten in Österreich Erzeugerorganisationen bilden, anerkennen und führen können, inklusive Mindestgrößen, Berichtspflichten und Finanzierungsregeln. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 03.12.2008 XXIV
