Banderolen‑Verordnung 2008 (Weinflaschen) Die Banderolen‑Verordnung 2008 legt fest, welche Größe, Form, Farbe und welchen Inhalt Banderolen an Weinflaschen haben dürfen, regelt deren Anbringung, definiert Meldepflichten für Hersteller und hebt die frühere Verordnung von 1995 auf. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 20.05.2008 XXIII
