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Verordnungen aktualisiert am: 18.02.2026
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Festlegung der Bereiche, in denen variable Ausgabengrenzen zulässig sind
Bundesministerium für Finanzen
17.06.2008
XXIII
Tierimpstoff‑Änderungsverordnung 2008 – befristete Zulassung nicht‑zugelassener Impfstoffe
Die Verordnung erlaubt bis zum 1. Juni 2009 den Einsatz von sechs nicht in Österreich zugelassenen Tierimpfstoffen, regelt deren Einfuhr und legt Meldepflichten für Tierärzte fest.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend
16.06.2008
XXIII
Änderung der Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung – Ausnahmen von Sperrzonen ab 01.06.2008
Die 198. Verordnung von Juni 2008 ändert die Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung. Sie ersetzt alle bisherigen Anhänge und legt fest, dass ab dem 1. Juni 2008 keine Sperrzonen mehr für den Bezirk Braunau (Oberösterreich) sowie die gesamten Bundesländer Salzburg, Tirol und Vorarlberg gelten.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend
16.06.2008
XXIII
Änderung der Arzneitaxe – neue Preisansätze ab 01.07.2008
Die Verordnung ändert die Österreichische Arzneitaxe, legt das Inkrafttreten der neuen Preislisten zum 1. Juli 2008 fest und aktualisiert Preise für viele Arzneimittel sowie Gefäße.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend
16.06.2008
XXIII
Gewebevigilanzverordnung – Meldepflicht für schwere Reaktionen und Zwischenfälle
Die GVVO regelt, dass jede Einrichtung, die menschliche Zellen oder Gewebe nutzt, schwere unerwünschte Reaktionen und Zwischenfälle sofort melden muss; Jahresberichte sind bis 30. April einzureichen, und ein EU‑Bericht muss bis 30. Juni erfolgen.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend
13.06.2008
XXIII
Gewebebanken‑Verordnung (GBVO) – Sicherheits‑ und Qualitätsregeln für Gewebebanken
Die Gewebebankenverordnung regelt umfassend den sicheren Betrieb von Gewebebanken in Österreich – von Qualitätsmanagement über Personal‑ und Raumvorgaben bis hin zu Dokumentation, Audits und Rückrufverfahren.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend
13.06.2008
XXIII
Gewebeentnahmeeinrichtungsverordnung – Sicherheitsstandards für Gewebe‑ und Zellspenden
Die GEEVO legt verbindliche Standards für Entnahmeeinrichtungen fest, um die Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen zu gewährleisten. Sie regelt Personalqualifikationen, Spenderauswahl, Laborprüfungen, Dokumentation, Verpackung und Transport.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend
13.06.2008
XXIII
Änderung der Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung
Bundesministerium für Inneres
12.06.2008
XXIII
Verbot des Anbaus von gentechnisch verändertem Mais (Linie T25) in Österreich
Die Verordnung hebt das frühere Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Mais T25 auf, verbietet jedoch den Anbau dieser Maislinie in Österreich erneut. Ausnahmen gelten nur für Importe, die nach einer Behandlung sofort wieder ausgeführt werden.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend
30.05.2008
XXIII
Verbot des Anbaus von gentechnisch verändertem Mais MON 810 in Österreich
Die Verordnung hebt das frühere Verbot des Inverkehrbringens von MON 810‑Mais auf, erlaubt jedoch die Einfuhr unter Auflage sofortiger Weiterveräußerung und stellt das Anbauen dieses Maises in Österreich erneut untersagt.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend
30.05.2008
XXIII
Verordnung zum Einsatz ausländischer Sanitäter bei EURO 2008
Die Verordnung erlaubt ausgewählten ausländischen Rettungshelfern und Notfallsanitätern, im Zeitraum vom 6. Juni bis spätestens 6. Juli 2008 in Österreich bei der EURO‑2008 zu arbeiten, sofern sie die jeweiligen nationalen Qualifikationen besitzen und die österreichischen Vorgaben erfüllen.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend
29.05.2008
XXIII
Übertragung von Aufgaben nach § 5 Abs. 2 Z 4 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG)
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
29.05.2008
XXIII
Gebrauchsinformationsverordnung 2008 – Pflichtinformationen für Arzneimittel
Die Verordnung legt fest, dass alle in Österreich verkauften Arzneimittel eine leicht verständliche Packungsbeilage in deutscher Sprache enthalten müssen. Sie definiert Inhalt, Gestaltung und Lesbarkeit sowie den Zeitpunkt, zu dem bestehende Produkte die Vorgaben erfüllen müssen.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend
28.05.2008
XXIII
Fachinformationsverordnung 2008 – Pflicht zur einheitlichen Arzneimittelinformation
Die Fachinformationsverordnung 2008 verpflichtet Hersteller, für alle nicht‑apothekeneigenen Arzneimittel eine deutschsprachige Fachinformation bereitzustellen, die umfassende Angaben zu Zusammensetzung, Dosierung, Nebenwirkungen und mehr enthält und im Austria Codex veröffentlicht wird.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend
28.05.2008
XXIII
Kennzeichnungsverordnung 2008 – Pflichtangaben auf Arzneimittelverpackungen
Die Kennzeichnungsverordnung 2008 legt fest, welche Informationen auf Medikamentenverpackungen anzugeben sind, wie diese gestaltet sein müssen und für welche Produktgruppen besondere Regelungen gelten.
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend
28.05.2008
XXIII
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