Interventionsbutter‑Verordnung 2008 – Regelung von Lagerhaltung und Marktintervention Die Interventionsbutter‑Verordnung 2008 regelt, wie Butter im Rahmen staatlicher Marktinterventionen gelagert, gekennzeichnet und kontrolliert wird. Sie legt Zuständigkeiten, Kennzeichnungsanforderungen, Lieferbedingungen, Qualitätsprüfungen und Sanktionen bei Verstößen fest. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 30.06.2008 XXIII
