Kontrolle von Vermarktungsnormen und Mindestgrößen für Fischereierzeugnisse Die Verordnung legt fest, wie Vermarktungsnormen und Mindestgrößen für Fischereierzeugnisse in Österreich kontrolliert werden. Sie definiert Pflichten für Händler, verlangt detaillierte Begleitpapiere und sieht Geldbußen bei Verstößen vor. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 22.07.2008 XXIII
