Vieh‑Meldeverordnung 2008 – Meldepflichten für Vieh‑ und Fleischsektor Die Vieh‑Meldeverordnung 2008 verpflichtet Betreiber von Nutzviehmärkten, Schlachthöfen, Vermittlern, Packstellen und Zerlegebetrieben, wöchentlich oder nach jedem Markt Mengen‑ und Preisdaten zu melden. Die Meldungen gehen an die Marktordnungsstelle AMA, die für die Überwachung des Viehmarktes zuständig ist. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 31.01.2008 XXIII
