Änderung der Einheitlichen Betriebsprämie‑Verordnung 2007 Die Verordnung ergänzt die Betriebprämie‑Regelungen um neue Fristen, Antragsverfahren und Sonderfallbestimmungen. Sie führt einen Stichtag (9. Juni) für die Nutzung beihilfefähiger Flächen ein und regelt die Neuzuweisung von Zahlungsansprüchen. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 27.12.2007 XXIII
