Gebühren für Aufsicht über unabhängige Prüfeinrichtungen und EinzelprüferInnen Die Verordnung legt Gebühren für die Aufsicht über unabhängige Prüfeinrichtungen und EinzelprüferInnen fest: 3 000 € Grundgebühr für Einrichtungen, 1 500 € für EinzelprüferInnen plus 300 € pro zugelassener Branchengruppe. Nicht‑amtliche Sachverständige werden nach § 76 AVG behandelt. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 06.03.2008 XXIII
