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Verordnungen
Verordnungen aktualisiert am: 17.02.2026
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Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung 2003
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
11.10.2007
XXIII
Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Zwölfaxing
Bundesministerium für Landesverteidigung
11.10.2007
XXIII
Ausbildungsvoraussetzungen für Forstassistenten
Die Verordnung legt fest, welche zusätzlichen Lehrveranstaltungen und Masterstudien nach einem Forstdiplom zu absolvieren sind, um als Forstassistent arbeiten zu dürfen, und hebt die frühere Regelung von 2006 auf.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
09.10.2007
XXIII
Änderung der Wirtschaftsraum-Zollämter-Verordnung
Bundesministerium für Finanzen
09.10.2007
XXIII
Aufhebung der Verordnung zum Verfahren für den Diplomgrad Diplompädagoge
Die Verordnung von 2004, die das Verfahren zur Verleihung des Diplomgrades „Diplompädagoge/Diplompädagogin“ regelte, wird mit Ablauf des 30. September 2007 aufgehoben.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
05.10.2007
XXIII
Änderung der Qualitätszielverordnung Chemie Oberflächengewässer (QZV Chemie OG)
Die Verordnung vom 5. Oktober 2007 ergänzt die Qualitätszielverordnung für chemische Belastungen von Oberflächengewässern. Sie erweitert den Geltungsbereich um allgemeine physikalisch‑chemische Schadstoffe, fügt einen neuen Zifferpunkt in § 3 ein und führt eine neue Tabelle B.3 mit Umweltqualitätsnormen, z. B. für Chlorid, ein.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
05.10.2007
XXIII
Aufhebung der Verordnung zu schulzeitrechtlichen Regelungen für Übungsschulen
Die Verordnung vom 5. Oktober 2007 hebt die alte Regelung für schulzeitrechtliche Bestimmungen an Übungsschulen auf und beendet deren Gültigkeit zum 30. September 2007.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
05.10.2007
XXIII
Ausschluss irakischer S‑Pässe und südafrikanischer Temporary‑Passports von der Passpflicht
Die Verordnung erklärt irakische Reisepässe der Serie S und südafrikanische Temporary‑Passports als ungeeignet für die Passpflicht, erlaubt jedoch eine Übergangsregelung für bereits Inhaber gültiger Aufenthaltstitel. Sie gilt ab dem 6. Oktober 2007.
Bundesministerium für Inneres
05.10.2007
XXIII
Änderung der Bioethanolgemischverordnung
Bundesministerium für Finanzen
02.10.2007
XXIII
Änderung der Verordnung zur Erstellung von Verbraucherpreisindizes (2007)
Die Verordnung von 2007 aktualisiert die Regeln zur Erstellung des Verbraucherpreisindexes, legt feste Erhebungswochen fest und führt für volatile Produkte eine zusätzliche Erhebungswoche ein.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
28.09.2007
XXIII
Hochschul‑Einstufungsverordnung 2007 – Klassifizierung von Studienfachbereichen an Pädagogischen Hochschulen
Die Hochschul‑Einstufungsverordnung 2007 ordnet die Studienfachbereiche und Lehrveranstaltungen an öffentlichen Pädagogischen Hochschulen in einheitliche Lehrverpflichtungsgruppen (LVG I‑IV) ein, um die Ausbildung von Lehrkräften zu standardisieren. Sie definiert Kategorien wie Humanwissenschaften, Fachwissenschaften, Fachdidaktiken, praktische Studien und ergänzende Studien und trat am 1. Oktober 2007 in Kraft.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
27.09.2007
XXIII
Änderung der Verordnung, mit der Vergütungen gemäß § 61b Abs. 3 des Gehaltsgesetzes 1956 festgesetzt werden
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
27.09.2007
XXIII
Grundausbildungsverordnung-BMF
Bundesministerium für Finanzen
27.09.2007
XXIII
Studienbeiträge an der HStBV‑Wien – Regelungen und Inkrafttreten
Die Verordnung legt fest, dass Erststudierende an der Hochschule für Agrar‑ und Umweltpädagogik Wien einen Studienbeitrag zahlen müssen, während weitere Lehramtsstudien und Weiterbildungsangebote beitragsfrei bleiben. Die Beiträge werden zusammen mit dem Studierenden‑ und Sonderbeitrag eingezogen, sind zweckgebunden und gelten seit 1. Oktober 2007.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
26.09.2007
XXIII
Verzeichnis der winterhartweizensorten für die Qualitätsprämie 2008
Die Verordnung definiert für das Jahr 2008 ein Verzeichnis von fünf Winterhartweizensorten, die für die Hartweizen‑Qualitätsprämie gemäß EU‑Verordnung 1782/2003 in Frage kommen. Rechtsgrundlage ist das Marktordnungsgesetz 2007.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
21.09.2007
XXIII
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