Kriterien für flexible Verkehrs‑ und Tempolimit‑Systeme zum Immissionsschutz Die Verordnung legt fest, wie flexible Verkehrs‑ und Tempolimit‑Systeme eingesetzt werden dürfen, um die Luftqualität zu verbessern. Sie definiert Mindestwirkungen, Aktivierungsgrenzen und ein jährliches Evaluationsverfahren. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 31.10.2007 XXIII
