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Verordnungen aktualisiert am: 17.02.2026
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Aufhebung der Vorläuferstoffeverordnung (2007)
Die Verordnung vom 28. Februar 2007 hebt die bisherige Vorläuferstoffeverordnung vollständig auf und beruft sich dabei auf das Suchtmittelgesetz. Damit endet das spezielle Regelwerk zum Verkehr von Vorläuferstoffen.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
28.02.2007
XXIII
Änderung der Textilkennzeichnungsverordnung 1993 – Einführung von Elastomultiester und Umsetzung neuer EU‑Richtlinien
Die Verordnung von 2007 ergänzt die Textilkennzeichnungsverordnung um neue EU‑basierte Kennzeichnungspflichten und führt den Stoff Elastomultiester als neuen Prüfgegenstand ein.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
22.02.2007
XXIII
Ingenieurgesetz‑Durchführungsverordnung 2006 – Definition technischer Lehranstalten & Praxisanerkennung
Die IG‑Durchführungsverordnung 2006 definiert, welche Fachbereiche zu höheren technischen Lehranstalten zählen, legt fest, welche Praxis anerkannt wird, und hebt die alte Verordnung von 1990 auf.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
22.02.2007
XXIII
Fachkundebeurteilungsverordnung – FachKBV
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
20.02.2007
XXIII
Änderung der Diät‑Rahmenverordnung: neue Nährstoffe & Terminologie
Die Verordnung von 2007 aktualisiert die Diät‑Rahmenverordnung: Sie ändert die Bezeichnung „FOLSÄURE“ zu „FOLATE“, fügt neue Stoffe (Calcium‑L‑Methylfolat, Magnesium L‑aspartat, Eisen‑Bisglycinat) hinzu und ergänzt in § 7 einen Verweis auf eine EU‑Richtlinie.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
20.02.2007
XXIII
Befristete Beschäftigung von Ausländern in der Land‑ und Forstwirtschaft (2007)
Die Verordnung legt ein Kontingent von 150 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte in der Land‑ und Forstwirtschaft fest, verteilt auf Kärnten (100) und Salzburg (50). Weitere Kurzzeitbeschäftigungen bis zu sechs Monaten sind erlaubt, dürfen jedoch nicht nach dem 31. Dezember 2007 enden, und EU‑Arbeitnehmer erhalten Vorrang.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
15.02.2007
XXIII
20. Nachtrag zum Arzneibuch
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
12.02.2007
XXIII
Ermächtigung des Leiters des Österreichischen Patentamtes gemäß § 17a BHG zu überplanmäßigen Ausgaben
Bundesministerium für Finanzen
09.02.2007
XXIII
Rentenanpassung 2007 – einheitlicher Faktor von 1,016 für mehrere Sozialgesetze
Die 25. Verordnung von 2007 legt einen einheitlichen Anpassungsfaktor von 1,016 fest, der die Renten‑ und Entschädigungsbeträge im Kriegsopferversorgungs‑, Opferfürsorge‑, Heeresversorgungs‑ und Impfschadengesetz erhöht.
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
01.02.2007
XXIII
Verzeichnis jener Goldmünzen, die die Kriterien der Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j Umsatzsteuergesetz 1994 im Kalenderjahr 2007 jedenfalls erfüllen
Bundesministerium für Finanzen
29.01.2007
XXIII
Erhöhung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende (2007)
Die 20. Verordnung von 2007 erhöht die Pauschalvergütung für Zivildienstleistende: Grundvergütung €269,10 und Zuschlag €147,40, gültig ab 1. Jänner 2007.
Bundesministerium für Inneres
23.01.2007
XXIII
Änderung der Statistik‑ und Kostenrechnungs‑verordnungen für Krankenanstalten (2007)
Die Verordnung von 2007 passt die Statistik‑ und Kostenrechnungsverordnungen für landes‑ und nicht‑landesfondsfinanzierte Krankenanstalten an. Sie führt neue Datenfelder, legt neue Berichtspflichten fest und verlangt ab 2008 ein handelsrechtlich ausgerichtetes Rechnungswesen.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
17.01.2007
XXIII
Änderung der Zivilluftfahrzeug‑Lärmzulässigkeitsverordnung 2005
Die Verordnung ändert die Regelungen zur Gültigkeit von Lärmzeugnissen für zivile Luftfahrzeuge und legt Übergangsfristen fest, bis wann bestimmte Flugzeugtypen gültige Geräuschmessungen nachweisen müssen.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
17.01.2007
XXIII
Befristete Beschäftigung von Ausländern in der Land‑ und Forstwirtschaft (2007)
Die Verordnung legt ein Kontingent von 4 688 befristeten Arbeitsplätzen für Ausländer in der Land‑ und Forstwirtschaft fest, begrenzt die Beschäftigungsdauer auf sechs Monate und gibt EU‑Arbeitnehmern Vorrang. Sie gilt vom 16. Jänner 2007 bis zum 30. November 2007.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
16.01.2007
XXIII
Einführung des 19. Nachtrags zum Arzneibuch (2007)
Die Verordnung von 10. Jänner 2007 führt den 19. Nachtrag zum Arzneibuch ein, setzt die neue Fassung des Europäischen Arzneibuchs als offizielle österreichische Version fest und hebt alte Monographien auf, die durch den Nachtrag ersetzt werden.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
10.01.2007
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