Mutterkuh‑ und Milchkuh‑Zusatzprämien‑Verordnung 2010 Die Verordnung von 2010 legt zusätzliche Zahlungen für Mutterkühe (30 € pro Tier) und eine Gesamtsumme von 14,186 Mio. € für die Milchkuhprämie fest. Zuständig ist das Agrarmarkt‑Amt; die Vorgänger‑Verordnung von 2009 wird aufgehoben. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 08.02.2011 XXIV
