Änderung der Bauarbeiterschutzverordnung (Sicherheits‑ und Gesundheitsschutz auf Baustellen) Die Verordnung ändert die Bauarbeiterschutzverordnung, um den Schutz von Arbeitnehmer*innen auf Baustellen und an auswärtigen Arbeitsstellen zu stärken. Sie präzisiert den Anwendungsbereich, erweitert Regelungen und führt neue Vorgaben für Verkehrssicherheit ein. Das Inkrafttreten ist der 1. Februar 2011. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz 10.01.2011 XXIV
