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Verordnungen aktualisiert am: 18.02.2026
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Änderung der Mitwirkungs-V Stadtgemeinden Bludenz, Dornbirn, Feldkirch, Marktgemeinden Lustenau, Rankweil und Gemeinde Zwischenwasser
Bundesministerium für Finanzen
22.12.2010
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Änderung der Mitwirkungs-V Gemeinden Feldkirchen bei Graz, Kalsdorf bei Graz, Pirka, Seiersberg, Werndorf, Wundschuh und Zettling
Bundesministerium für Finanzen
22.12.2010
XXIV
Renten‑ und Entschädigungsanpassung 2011
Die Verordnung legt einen Anpassungsfaktor von 1,012 für das Jahr 2011 fest und erhöht damit zahlreiche Renten‑ und Entschädigungsbeträge in verschiedenen Sozialgesetzen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
22.12.2010
XXIV
Änderung der Verordnung, mit der die wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung für die Wasserkraftnutzung am Oberen Inn geändert wird
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
21.12.2010
XXIV
Schiedskommissionsverordnung 2010 – Regelungen für Schlichtungs‑ und Entscheidungsverfahren im Gesundheits‑ und Sozialversicherungsbereich
Die Schiedskommissionsverordnung 2010 regelt die Einrichtung und Arbeitsweise von Schiedskommissionen, die Streitigkeiten zwischen Vertragsärzten/-zahnärzten/-hebammen und den Krankenkassen schlichten. Sie definiert Zusammensetzung, Verfahrensschritte, Kostenaufteilung und das Inkrafttreten am 1. September 2010.
Bundesministerium für Gesundheit
21.12.2010
XXIV
Änderung der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (5. Novelle zur PBStV)
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
21.12.2010
XXIV
Änderung der Amtsstunden für Gerichte I. und II. Instanz
Die Verordnung legt neue Öffnungszeiten für Gerichte der ersten und zweiten Instanz fest: werktags von 7:30 bis 15:30 Uhr, an den 24. und 31. Dezember von 7:30 bis 13:30 Uhr.
Bundesministerium für Justiz
21.12.2010
XXIV
Verordnung über die Höhe der Arbeitsvergütung von Strafgefangenen (2011)
Die Verordnung legt einheitliche Stundenlöhne für die Arbeit von Strafgefangenen fest und tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft, wobei die vorherige Regelung aufgehoben wird.
Bundesministerium für Justiz
21.12.2010
XXIV
Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Bewährungshelfer – 64 €/Monat pro Schützling
Die Verordnung legt fest, dass ehrenamtlich tätige Bewährungshelfer ab dem 1. Jänner 2011 für jeden betreuten Schützling monatlich 64 Euro erhalten, ohne Nachweis von Barauslagen. Gleichzeitig wird die frühere Regelung von 2010 aufgehoben, bleibt jedoch für Fälle vor dem Inkrafttreten gültig.
Bundesministerium für Justiz
21.12.2010
XXIV
Änderung der Fruchtsaftverordnung – Festlegung von Mindest‑Brixwerten und EU‑Umsetzung
Die Verordnung von 2010 passt die Fruchtsaftverordnung an EU‑Richtlinien an, legt Mindest‑Brixwerte für Säfte aus Konzentrat fest, streicht einen alten Absatz und führt neue Tabellen zu Frucht‑Brixwerten ein.
Bundesministerium für Gesundheit
20.12.2010
XXIV
Änderung der Tierimpfstoff‑Verordnung 2010: Vorübergehende Zulassung von Tuberkulosediagnostik‑Arzneimitteln
Die Verordnung 445/2010 erlaubt bis zum 1. Juni 2011 die Nutzung nicht in Österreich zugelassener immunologischer Tierarzneimittel zur Tuberkulosediagnostik, wenn sie in der EU, der Schweiz oder Norwegen zugelassen sind, und regelt Einfuhr sowie Meldepflichten für solche Impfungen.
Bundesministerium für Gesundheit
20.12.2010
XXIV
Änderung der Zuständigkeiten für amtliche Proben – AGES‑Verordnung 2010
Die Verordnung vom 17. Dezember 2010 legt fest, welche Institute für die Entnahme amtlicher Lebensmittelproben in welchen österreichischen Regionen zuständig sind. Sie ordnet Linz Oberösterreich zu und Wien Wien, Niederösterreich sowie das Burgenland (mit Ausnahmen) zu.
Bundesministerium für Gesundheit
17.12.2010
XXIV
Änderung des Anhangs der Funkschnittstellen‑Beschreibungsverordnung (2010)
Die Verordnung von 2010 aktualisiert den Anhang der Funkschnittstellen‑Beschreibungsverordnung, fügt neue Einträge mit dem Datum 15.10.2010 ein, ersetzt einige alte Datumsangaben und entfernt zahlreiche veraltete Zeilen.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
17.12.2010
XXIV
Änderung der Österreichischen Arzneitaxe (Verordnung 434/2010)
Die Verordnung 434/2010 ändert die Arzneitaxe, legt das Inkrafttreten von Anlage B am 1. Jänner 2011 fest und aktualisiert die Preisansätze für viele Medikamente.
Bundesministerium für Gesundheit
17.12.2010
XXIV
BVD-Verordnungsnovelle 2010
Bundesministerium für Gesundheit
17.12.2010
XXIV
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