Qualifizierungs‑ und Zertifizierungsmaßnahmen für ortsfeste Brandschutzsysteme Die Verordnung legt fest, wie Prüf‑ und Zertifizierungsstellen für Personen und Unternehmen eingerichtet werden, die an ortsfesten Brandschutzsystemen mit fluorierten Treibhausgasen arbeiten. Sie definiert Prüfungsinhalte, Dokumentationspflichten und die Ausstellung von Zertifikaten. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 15.07.2010 XXIV
