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Verordnungen aktualisiert am: 18.02.2026
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Änderung des Gültigkeitsdatums der 35. MBA‑Verordnung
Die Verordnung ändert das in § 7 der 35. MBA‑Verordnung genannte Datum von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012 und verlängert damit die Geltungsdauer der Regelung.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
05.07.2010
XXIV
Änderung der Verordnung über die Bezeichnungen „Lehrgang universitären Charakters“, „Akademische Mediatorin“, „Akademischer Mediator“ und den akademischen Grad „Master of Science“, European Consulting Management Organisation,
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
05.07.2010
XXIV
Verlängerung des Gültigkeitsdatums für den Lehrgang "Psychoanalytisch‑pädagogische Erziehungsberatung"
Die Verordnung 207/2010 verlängert das Enddatum des psychoanalytisch‑pädagogischen Lehrgangs von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
05.07.2010
XXIV
Verlängerung der Gültigkeit des Lehrgangs „General Consulting Program“ bis 31.12.2012
Die Verordnung vom 5. Juli 2010 verlängert das Gültigkeitsdatum des Lehrgangs „General Consulting Program“ von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
05.07.2010
XXIV
Änderung der Studienbeitragsverordnung 2004 (2010)
Die Verordnung von 2010 ergänzt die Studienbeitragsverordnung um ein Antragsrecht auf Befreiung, verlängert die Studienzeit bei Zivildienst und legt Rückzahlungsfristen fest.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
05.07.2010
XXIV
Änderung von zwei Verordnungen über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“, Hans Sachs Institut Wels
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
05.07.2010
XXIV
Verlängerung des Gültigkeitsdatums für die Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters"
Die Verordnung vom 5. Juli 2010 ändert das Gültigkeitsdatum der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
05.07.2010
XXIV
Erklärung des Kollektivvertrags des Österreichischen Roten Kreuzes 2009 zur Satzung
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
01.07.2010
XXIV
Mautstreckenausnahmenverordnung 2010 – Befreiung des S 5‑Abschnitts Jettsdorf–Krems
Die Verordnung von 2010 befreit einen Teil der S 5‑Schnellstraße zwischen Jettsdorf und Krems von der Mautpflicht. Sie trat am 1. Oktober 2010 in Kraft und ersetzte die entsprechende Regelung aus dem Vorjahr.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
01.07.2010
XXIV
Vignettenpreisverordnung 2010 – Festlegung der Vignettenpreise
Die Verordnung legt 2010 die Preise für Jahres‑, Zweimonats‑, Zehntages‑ und Korridorvignetten fest. Jahresvignetten kosten 30,50 € bzw. 76,50 €, kürzere Vignetten sind günstiger, und Korridorvignetten kosten 2 €/4 € pro Fahrtrichtung.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
01.07.2010
XXIV
Einführung digitaler Prüfungen und erweiterte Grundausbildung im Justiz‑Fachdienst
Die Verordnung 200/2010 führt einen IT‑gestützten Online‑Test und eine zweistündige schriftliche Klausur für die praktische Prüfung im Fachdienst der Gerichte ein, erweitert die Grundausbildung auf andere Verwaltungsbereiche und ermöglicht konzentrierte Kurse über mehrere Oberlandesgerichte hinweg.
Bundesministerium für Justiz
30.06.2010
XXIV
Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im Juli 2010
Die 201. Verordnung legt für Juli 2010 die Hundertsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für österreichische Beamte und Vertragsbedienstete im Ausland berechnet wird.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
30.06.2010
XXIV
Änderung der Patentamtsgebühren (PAGV) – neue Gebühren ab 01.07.2010
Die Verordnung ändert die Patentamtsgebührenverordnung: neue Gebühren von 25 € bzw. 40 € für verschiedene Patentamt‑Dienstleistungen werden eingeführt, und ein neuer Absatz legt den Inkrafttretungszeitpunkt auf den 1. Juli 2010 fest.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
29.06.2010
XXIV
Änderung der Kunststoffverordnung 2003 – neue Additiv‑Beschränkungen
Die Verordnung 196/2010 ändert die Kunststoffverordnung 2003: Sie verbietet nicht gelistete Additive, aktualisiert Verweise auf Infant‑Food‑Regelungen und fügt zahlreiche neue Stoffe mit klar definierten Höchstwerten und Nutzungseinschränkungen hinzu.
Bundesministerium für Gesundheit
25.06.2010
XXIV
35. Nachtrag zum Arzneibuch
Bundesministerium für Gesundheit
21.06.2010
XXIV
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