AVV‑Novelle 2010: Verschärfte Vorgaben für Abfallverbrennungs‑ und Mitverbrennungsanlagen Die AVV‑Novelle 2010 modernisiert die Abfallverbrennungsverordnung, indem sie neue Definitionen, strengere Grenzwerte und umfassende Melde‑ sowie Prüfpflichten für Verbrennungs‑ und Mitverbrennungsanlagen einführt. Die Regelungen gelten seit dem 1. Jänner 2011. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 27.12.2010 XXIV
