Änderung der Elektroaltgeräteverordnung (EAG‑VO‑Novelle 2006) Die Verordnung von 2006 ergänzt und verschärft die Regelungen zur Entsorgung von Elektro‑ und Elektronik‑Altgeräten, insbesondere durch neue Beschränkungen für Blei‑ und Cadmium‑Verbindungen sowie weitere gefährliche Stoffe. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 04.05.2006 XXII
