Gebührenverordnung für den Strahlenschutzpass Die Verordnung legt eine Gebühr von 60 Euro für die Ausstellung, Registrierung und Evidenzhaltung eines Strahlenschutzpasses fest; die Zahlung muss vor Ausstellung erfolgen, und das Gesetz gilt ab 1. Juli 2006. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 22.06.2006 XXII
