DAC‑Verordnung für das Weinbaugebiet Traisental Die Verordnung regelt, dass nur Wein aus dem Traisentals, hergestellt aus Grüner Veltliner oder Rheinriesling, die Bezeichnung „DAC Traisental“ tragen darf. Sie legt strenge Etikettier‑ und Produktionsvorschriften fest und führt ein staatliches Prüfnummern‑System ein. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 22.11.2006 XXIII
