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Verordnungen aktualisiert am: 17.02.2026
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Änderung der Funkschnittstellen‑Beschreibungsverordnung – Anhangsergänzung
Die Verordnung vom 22. Dezember 2006 ergänzt den Anhang der Funkschnittstellen‑Beschreibungsverordnung um viele neue Einträge mit Kennnummern, Ausgabedaten und Notifikationsnummern. Sie beruft sich auf § 4 des FTEG und tritt mit Veröffentlichung in Kraft.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
22.12.2006
XXIII
Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Bewährungshelfer – 58 € pro Schützling
Die Verordnung legt eine monatliche Aufwandsentschädigung von 58 Euro pro Schützling für ehrenamtliche Bewährungshelfer fest und tritt am 1. Jänner 2007 in Kraft, wobei die frühere Regelung von 2005 aufgehoben wird.
Bundesministerium für Justiz
22.12.2006
XXIII
Festsetzung der Einheitsmenge für Flachs- und Hanffasern für das Wirtschaftsjahr 2006/2007
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
21.12.2006
XXIII
Änderung der Verordnung über das Messkonzept zum Immissionsschutzgesetz-Luft
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
21.12.2006
XXIII
Änderung der Kosmetikverordnung – neue Stoffe und EU‑Anpassungen
Die Verordnung 496/2006 ergänzt die Kosmetikverordnung um neue chemische Stoffe für Haarfärbemittel, integriert EU‑Richtlinien und erlaubt eine Übergangsfrist bis zum 30. März 2007 für Produkte, die noch nicht den neuen Vorgaben entsprechen.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
21.12.2006
XXIII
MBA‑Verordnung: Bezeichnung von Lehrgängen und Titeln im Sozialmanagement
Die Verordnung erlaubt der Arge Bildungsmanagement in Wien, den Ausbildungs‑ und Masterlehrgang „Unternehmerisches und Soziales Management“ als Lehrgang universitären Charakters zu führen und die Abschlüsse mit den Titeln „Akademische Sozialmanagerin / Akademischer Sozialmanager“ bzw. dem Grad „MBA (Sozialmanagement)“ auszuzeichnen. Die Regelung gilt bis 31. Dezember 2010.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
21.12.2006
XXIII
Änderung der Arzneitaxe 2007 – neue Preise für Medikamente und Gefäße
Die 113. Änderung der Arzneitaxe legt ab dem 1. Jänner 2007 neue Preisansätze für zahlreiche Arzneimittel und deren Gefäße fest und ergänzt die Verordnung um einen neuen Paragraphen, der das Inkrafttreten regelt.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
20.12.2006
XXIII
Änderung der Verordnung zum Bundesinstitut für Erwachsenenbildung St. Wolfgang
Die Verordnung modernisiert die Rechtsgrundlage des Bundesinstituts für Erwachsenenbildung St. Wolfgang, führt eine Flexibilisierungsklausel ein und legt neue Qualitäts‑ sowie Finanzziele fest.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
20.12.2006
XXIII
Änderung der ADV‑Form‑Verordnung 2002 – neue Formulare ab 1. Jänner 2007
Die Verordnung 493/2006 aktualisiert die ADV‑Form‑Verordnung 2002: Sie legt ein Inkraft‑Datum für neue Formulare fest und ersetzt veraltete Rechtsverweise sowie die Fachterminologie.
Bundesministerium für Justiz
20.12.2006
XXIII
2. Änderung der INVEKOS-Umsetzungs-Verordnung 2005
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
18.12.2006
XXIII
Bundesverordnung zur Pauschalvergütung von Rechtsanwält*innen für lange Verfahren (2004)
Die Verordnung legt fest, dass der Bund im Jahr 2004 insgesamt 525 382,25 Euro als Pauschalvergütung an Rechtsanwält*innen zahlt, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren.
Bundesministerium für Justiz
18.12.2006
XXIII
Änderung der GAP‑Beihilfen‑Verordnung (2006)
Die Verordnung von 2006 ändert die GAP‑Beihilfen‑Verordnung: Sie legt Mindestflächen für Obstgärten fest, beschränkt pro Vegetationsperiode die Anbaumöglichkeit auf eine Kulturart und führt Sonderregelungen für Milchbetriebe und stillgelegte Flächen ein.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
18.12.2006
XXIII
Änderung der Betriebsprämie‑Verordnung: neue Meldefristen, flexible Übertragung und freiwillige Abtretung
Die Verordnung 3. Änderung der Betriebsprämie‑Verordnung legt neue Meldefristen für die Übertragung von Zahlungsansprüchen fest, erlaubt jederzeitige Übertragungen bei Betriebswechsel und führt die freiwillige Abtretung von nicht genutzten Ansprüchen an die nationale Reserve ein.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
18.12.2006
XXIII
Urkundenarchivverordnung 2007 – UAV 2007
Bundesministerium für Justiz
18.12.2006
XXIII
5. Änderung der Rinderkennzeichnungs‑Verordnung 1998
Die 5. Änderung der Rinderkennzeichnungs‑Verordnung verkürzt einige Meldefristen, fügt neue Kennzeichnungspflichten (Geschlecht, Ohrmarkennummer der Mutter) hinzu und verlängert Aufbewahrungsfristen für Unterlagen. Die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2007.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
18.12.2006
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