Frauenförderungsplan 2006 – Gleichstellung im Bundesministerium für soziale Sicherheit Die Verordnung legt den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für soziale Sicherheit fest, definiert Ziele zur Chancengleichheit und enthält zahlreiche Maßnahmen zu Gleichbehandlung, Kinderbetreuung, Teilzeit, Weiterbildung, Karriereplanung und Zielvorgaben bis 2007. Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz 12.01.2006 XXII
