Änderung der Getreide‑Interventionsverordnung 2004 (Gebühren & Kontaminantentest) Die Verordnung ändert die Getreide‑Interventionsverordnung: Der Verwaltungsbetrag steigt auf 25 Euro, ein Pauschalbetrag von 75 Euro wird für Rücktritte eingeführt und ein neuer § 8a regelt Kontaminanten‑Tests und Gegenproben. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 08.02.2006 XXII
