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Verordnungen aktualisiert am: 17.02.2026
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Änderung der Qualifikationsvoraussetzungen für Tierschutz‑Kontrollen
Die Verordnung von 2006 ergänzt die Tierschutz‑Kontrollverordnung. Sie legt fest, dass Personen, die eine der genannten Ausbildungen mit Zeugnis abgeschlossen haben, als ausreichend qualifiziert gelten.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
27.01.2006
XXII
Umbenennung von § 12 zu § 11 in der Tierschutz‑Veranstaltungsverordnung
Die 27. Verordnung vom 27. Jänner 2006 ändert die Tierschutz‑Veranstaltungsverordnung, indem der bisherige § 12 – mit den Mindestanforderungen an Unterkünfte für andere Vögel – in § 11 umbenannt wird.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
27.01.2006
XXII
Änderung der Zoo‑Verordnung – Definition von Tierpflegern
Die Verordnung vom 27. Jänner 2006 ergänzt die Zoo‑Verordnung um eine klare Definition von Tierpflegern, sodass Personen, die nach § 4 Abs. 3 des Tierschutzgesetzes als Tierpfleger gelten, in den Regelungen berücksichtigt werden.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
27.01.2006
XXII
Änderung der Tierschutz‑Schlachtverordnung – neue Vorgaben für Fischschlachtung
Die Verordnung legt für verschiedene Fischarten neue Temperatur‑, pH‑ und Sauerstoff‑Grenzwerte sowie Höchstbesatzdichten und Mindest‑Hälterungszeiten fest.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
27.01.2006
XXII
Einführung eines Qualifikationsnachweises für die Tierhaltungs‑Gewerbeverordnung
Die Verordnung 29/2006 führt einen verpflichtenden Qualifikationsnachweis für Tierhaltungs‑Gewerbebetriebe ein, der bis zum 1. Jänner 2008 vorgelegt sein muss.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
27.01.2006
XXII
Änderung der 1. Tierhaltungsverordnung – Tierwohl & Ausnahmeregelungen
Die Verordnung ändert die 1. Tierhaltungsverordnung: Sie erlaubt fachlich begründete Ausnahmen bei Quarantäne, definiert neue Mindestanforderungen für Kälber und erweitert bestehende Vorgaben auf bauliche Maßnahmen.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
27.01.2006
XXII
Änderung der 2. Tierhaltungsverordnung – Tiergesundheit und Aquarien‑Mindestgrößen
Die Verordnung von 2006 ergänzt die 2. Tierhaltungsverordnung um neue Vorgaben zur Gesundheitskontrolle von Tieren und legt detaillierte Mindestgrößen für Aquarien und Teiche fest.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
27.01.2006
XXII
Allgemeine Umstellung der Urkundensammlung des Grundbuchs
Bundesministerium für Justiz
25.01.2006
XXII
Änderung der Futtermittelverordnung 2000
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
25.01.2006
XXII
Einrichtung eines zentralen Arzneispezialitätenregisters
Die Verordnung von 2006 legt ein elektronisches Register für alle in Österreich zugelassenen Arzneimittel an, das detaillierte Produktdaten enthält und innerhalb von zwei Monaten nach Änderungen veröffentlicht werden muss.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
24.01.2006
XXII
Festsetzung der Einheitsmenge für Flachs‑ und Hanffasern (Wirtschaftsjahr 2005/2006)
Die Verordnung legt für das Wirtschaftsjahr 2005/2006 die zulässige Menge von Flachs‑ und Hanffasern pro Hektar fest: 900 kg für lange Flachsfasern, 1 500 kg für kurze Flachsfasern und 2 000 kg für Hanffasern.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
20.01.2006
XXII
Übertragung von Luftfahrt‑Verwaltungsaufgaben an den Österreichischen Aero Club (2006)
Die Verordnung von 2006 überträgt dem Österreichischen Aero Club zahlreiche administrative Aufgaben im Luftfahrtbereich, aktualisiert gesetzliche Bezüge und legt ein Inkrafttreten zum 20. Jänner 2006 fest.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
17.01.2006
XXII
Festlegung der Grundbeträge für das Auslandseinsatz‑Präsenzdienst‑Personal
Die Verordnung legt einheitliche Grundbeträge für das Personal im Auslandseinsatz fest, die ab dem 1. Jänner 2006 gelten und die frühere Regelung ablösen.
Bundesministerium für Landesverteidigung
17.01.2006
XXII
Vernichtung von nicht mehr benötigtem Kriegsmaterial des Bundesheeres
Die 14. Verordnung von 2006 regelt, dass nicht mehr benötigtes Kriegsmaterial des Bundesheeres – etwa Pistolen, Gewehre und Granaten – zerstört werden muss, außer es wird in kleiner Menge Museen oder Lehrsammlungen übergeben.
Bundesministerium für Landesverteidigung
17.01.2006
XXII
Verordnung über die Bezüge von Anspruchsberechtigten im Militär (2006)
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2006 die Höhe der Bezüge von Soldaten fest – inklusive Grundbetrag, Dienstgradzulagen, Prämien und Einsatzvergütungen – und hebt damit die vorherige Regelung auf.
Bundesministerium für Landesverteidigung
17.01.2006
XXII
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