Novelle der Altlastenatlas‑Verordnung 2006 – Ergänzung von Altstandorten Die Verordnung ergänzt die Altlastenatlas‑VO um neue Einträge zu kontaminierten Standorten und fügt § 2 Abs. 4 hinzu. Die Änderungen treten am 1. März 2006 in Kraft. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 17.02.2006 XXII
