Mutterkuhzusatzprämien‑Verordnung 2005 – 30 € Prämie pro geförderte Mutterkuh/Kalbin Die Verordnung 2005 gewährt Landwirten für jede geförderte Mutterkuh oder Kalbin im Jahr 2005 eine zusätzliche Prämie von 30 Euro, basierend auf dem Marktordnungsgesetz und der EU‑Direktzahlungsregelung. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 11.10.2005 XXII
