Änderung der Fachkunde‑Verordnung für unabhängige Prüfeinrichtungen Die Verordnung ändert die Fachkunde‑Anforderungen für unabhängige Prüfeinrichtungen, indem sie zulässige Tätigkeiten auf bestimmte im Anhang genannte Bereiche beschränkt. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 15.04.2005 XXII
