Einführung digitaler Traubentransport‑Datenblätter Die Verordnung 148/2005 ermöglicht für den Transport von Trauben die Nutzung eines elektronischen Datenblatts anstelle einer schriftlichen Transportbescheinigung, das innerhalb von drei Wochen an den zuständigen Inspektor übermittelt werden muss. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 30.05.2005 XXII
