Anpassungsfaktor 2006 und Pensionserhöhung Die Verordnung legt den Anpassungsfaktor für das Jahr 2006 auf 1,025 fest und bestimmt die Erhöhung der gesetzlichen Pensionen ab dem 1. Jänner 2006. Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz 17.11.2005 XXII
